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   LSG Bayern, 19.06.2002 - L 17 U 226/01   

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https://dejure.org/2002,19613
LSG Bayern, 19.06.2002 - L 17 U 226/01 (https://dejure.org/2002,19613)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19.06.2002 - L 17 U 226/01 (https://dejure.org/2002,19613)
LSG Bayern, Entscheidung vom 19. Juni 2002 - L 17 U 226/01 (https://dejure.org/2002,19613)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente nach behaupteter Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um 20 % aufgrund eines Arbeitsunfalls; Minderung der Erwerbsfähigkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 23.04.1987 - 2 RU 42/86

    Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall verursachte

    Auszug aus LSG Bayern, 19.06.2002 - L 17 U 226/01
    Die Entscheidung der Frage, in welchem Umfang die Erwerbsfähigkeit eines Verletzten gemindert ist, ist eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSGE 4, 147, 149; 6, 267, 268; BSG vom 23.04.1987 - 2 RU 42/86).
  • BSG, 29.11.1956 - 2 RU 121/56
    Auszug aus LSG Bayern, 19.06.2002 - L 17 U 226/01
    Die Entscheidung der Frage, in welchem Umfang die Erwerbsfähigkeit eines Verletzten gemindert ist, ist eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSGE 4, 147, 149; 6, 267, 268; BSG vom 23.04.1987 - 2 RU 42/86).
  • BSG, 17.01.1958 - 10 RV 102/56

    Die Abweichung des Gerichtes von der Schätzung eines ärztlichen Sachverständigen

    Auszug aus LSG Bayern, 19.06.2002 - L 17 U 226/01
    Die Entscheidung der Frage, in welchem Umfang die Erwerbsfähigkeit eines Verletzten gemindert ist, ist eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSGE 4, 147, 149; 6, 267, 268; BSG vom 23.04.1987 - 2 RU 42/86).
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