Rechtsprechung
LSG Bayern, 19.06.2002 - L 17 U 226/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,19613) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente nach behaupteter Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um 20 % aufgrund eines Arbeitsunfalls; Minderung der Erwerbsfähigkeit
Verfahrensgang
- SG Würzburg, 25.04.2000 - S 11 U 396/99
- SG Würzburg, 25.04.2001 - S 11 U 396/99
- LSG Bayern, 19.06.2002 - L 17 U 226/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BSG, 23.04.1987 - 2 RU 42/86
Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall verursachte …
Auszug aus LSG Bayern, 19.06.2002 - L 17 U 226/01
Die Entscheidung der Frage, in welchem Umfang die Erwerbsfähigkeit eines Verletzten gemindert ist, ist eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSGE 4, 147, 149; 6, 267, 268; BSG vom 23.04.1987 - 2 RU 42/86). - BSG, 29.11.1956 - 2 RU 121/56
Auszug aus LSG Bayern, 19.06.2002 - L 17 U 226/01
Die Entscheidung der Frage, in welchem Umfang die Erwerbsfähigkeit eines Verletzten gemindert ist, ist eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSGE 4, 147, 149; 6, 267, 268; BSG vom 23.04.1987 - 2 RU 42/86). - BSG, 17.01.1958 - 10 RV 102/56
Die Abweichung des Gerichtes von der Schätzung eines ärztlichen Sachverständigen …
Auszug aus LSG Bayern, 19.06.2002 - L 17 U 226/01
Die Entscheidung der Frage, in welchem Umfang die Erwerbsfähigkeit eines Verletzten gemindert ist, ist eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSGE 4, 147, 149; 6, 267, 268; BSG vom 23.04.1987 - 2 RU 42/86).